
Viele Mängel in Elektroinstallationen bleiben lange unbemerkt. Dieser Ratgeber zeigt, wann eine Elektrokontrolle Pflicht ist und worauf Eigentümer achten sollten.
In vielen Liegenschaften wirken Elektroinstallationen im Alltag unauffällig: Das Licht funktioniert, Steckdosen liefern Strom, Anlagen laufen. Genau darin liegt jedoch ein Risiko. Denn elektrische Mängel sind oft nicht sofort sichtbar. Sie fallen häufig erst bei einer Elektrokontrolle, nach Umbauten oder bei einer Aufforderung durch den Netzbetreiber auf.
Für Eigentümer, Verwaltungen und Betreiber ist deshalb wichtig zu wissen, wann eine Kontrolle vorgeschrieben ist, was der Sicherheitsnachweis (SiNa) bedeutet und wie sich Mängel rechtzeitig erkennen lassen.
Dass eine Elektroinstallation scheinbar problemlos funktioniert, bedeutet nicht automatisch, dass sie sicher ist oder alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Elektrische Anlagen altern. Zudem werden in Gebäuden immer wieder Anpassungen vorgenommen, etwa durch Küchenumbauten, neue Verbraucher, Ersatz von Geräten oder Änderungen an Verteilungen. Nicht jede Anpassung ist später sauber dokumentiert. Genau daraus entstehen in der Praxis häufig Probleme.
Typische Ursachen für Beanstandungen sind:
Eine fachgerechte Elektrokontrolle dient dazu, den Zustand der Installation zu prüfen und festzustellen, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten sind. Grundlage dafür sind insbesondere die NIV sowie die anerkannten Regeln der Technik nach NIN.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und vermieteten Liegenschaften lohnt sich ein geordneter Überblick über Kontrollfristen, Unterlagen und frühere Änderungen.
Ob eine Kontrolle fällig ist, hängt von der Art der Anlage und der vorgeschriebenen Kontrollperiode ab. In der Schweiz erhalten Eigentümer die Aufforderung zur periodischen Kontrolle in vielen Fällen über den zuständigen Netzbetreiber, zum Beispiel EKZ, ewz, EW Höfe oder Stadtwerk Winterthur.
Wichtig ist: Die Aufforderung kommt nicht von der kontrollierenden Firma selbst, sondern in der Regel vom Netzbetreiber. Eigentümer müssen dann eine unabhängige Kontrollstelle beauftragen und den Sicherheitsnachweis fristgerecht einreichen.
| Thema | Worauf Eigentümer achten sollten |
|---|---|
| Periodische Kontrolle | Erfolgt gemäss vorgeschriebener Kontrollperiode nach NIV. |
| Schlusskontrolle | Wird nach Abschluss von Installationsarbeiten durchgeführt. |
| Abnahmekontrolle | Kann bei bestimmten Anlagen zusätzlich erforderlich sein. |
| Aufforderung Netzbetreiber | Fristen prüfen und rechtzeitig unabhängige Kontrolle organisieren. |
| Sicherheitsnachweis SiNa | Nach erfolgreicher Kontrolle wird der Nachweis erstellt bzw. eingereicht. |
Wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben, empfiehlt sich ein rasches Vorgehen. So bleibt genügend Zeit für die Kontrolle und eine allfällige Mängelbehebung. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf der Seite zu unseren Elektrokontrollen.
Der genaue Umfang hängt von der Anlage und vom Anlass der Kontrolle ab. Grundsätzlich geht es darum, den sicherheitstechnischen Zustand der Elektroinstallation zu beurteilen und die nötigen Unterlagen korrekt zu dokumentieren.
Vorhandene Sicherheitsnachweise, frühere Kontrollberichte und Angaben zu Umbauten werden gesichtet.
Die Anlage wird gemäss geltenden Vorgaben überprüft, um sicherheitsrelevante Mängel festzustellen.
Bei mangelfreiem Ergebnis wird der Sicherheitsnachweis erstellt. Bei Mängeln folgt ein Mängelbericht zur Behebung.
Wichtig zu verstehen: Eine unabhängige Kontrollstelle behebt festgestellte Mängel nicht selbst, sondern dokumentiert diese. Die Korrekturen werden anschliessend durch ein berechtigtes Installationsunternehmen ausgeführt. Danach kann je nach Situation eine Nachkontrolle notwendig sein.
In Liegenschaften zeigen sich immer wieder ähnliche Schwachstellen. Dazu gehören nicht korrekt dokumentierte Änderungen, fehlende Beschriftungen, Mängel an Schutzorganen oder Installationen, die nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard entsprechen.
Nach der Kontrolle gibt es grundsätzlich zwei mögliche Ergebnisse:
Für Eigentümer und Verwaltungen ist eine saubere Dokumentation besonders wichtig. Fehlende Unterlagen führen oft zu zusätzlichem Aufwand, etwa wenn frühere Änderungen an der Installation nicht nachvollziehbar sind. Das betrifft nicht nur bestehende Mietliegenschaften, sondern auch Situationen rund um Kauf, Verkauf oder Sanierung.
Bei Eigentümerwechsel, Umbauten oder längerer fehlender Dokumentation lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, bevor Fristen oder Beanstandungen entstehen.
Wer eine Liegenschaft betreibt, sollte Elektrokontrollen nicht erst dann angehen, wenn die Frist bereits läuft. Eine vorausschauende Planung hilft, Unterlagen bereitzustellen, Zugang zu Wohnungen oder Technikräumen zu organisieren und allfällige Mängel ohne Zeitdruck zu beheben.
CH Electro GmbH unterstützt Eigentümer, Verwaltungen und Unternehmen bei unabhängigen Kontrollen und Sicherheitsnachweisen in der Region. Je nach Standort finden Sie weitere Informationen auch direkt für Zürich, Winterthur oder Wollerau.
Wenn Sie eine Aufforderung von EKZ, ewz, EW Höfe oder Stadtwerk Winterthur erhalten haben oder unsicher sind, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, ist eine unabhängige Beurteilung der richtige nächste Schritt.
Wir prüfen Ihre Elektroinstallation unabhängig nach NIV/NIN und stellen Ihnen den Sicherheitsnachweis aus.