Sicherheitsnachweis (SiNa) für Elektroinstallationen – Ablauf, Pflicht und Kosten

Elektrosicherheit, Sicherheitsnachweis für Elektroinstallationen

Sicherheitsnachweis für
Elektroinstallationen

Geprüft. Bestätigt. Verlässlich.

Elektrosicherheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht.
Sie schafft Gewissheit darüber, dass Anlagen verantwortungsvoll und sicher betrieben werden können.

BEDARF AN ELEKTROKONTROLLE

Haben Sie eine Aufforderung zur Elektrokontrolle erhalten, benötigen Sie eine Abnahmekontrolle aufgrund von gewerblichen Räumlichkeiten oder sonstigen Gründen? Dann sind Sie bei uns goldrichtig! Wir nehmen diesen Auftrag sehr gerne für Sie entgegen. Senden Sie uns dafür bequem und einfach Ihre Unterlagen zu und wir prüfen dies für Sie.

GEMEINSAME TERMINVEREINBARUNG

Im zweiten Schritt besprechen wir Ihre konkreten Bedürfnisse sowie Vorstellungen und vereinbaren für die Durchführung der Elektrokontrolle einen gemeinsamen Termin mit Ihnen.

DURCHFÜHRUNG DER ELEKTROKONTROLLE

Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns für Sie die Arbeit erledigen. Wir erscheinen pünktlich vor Ort und führen die Elektrokontrolle mit vollster Sorgfältigkeit für Sie durch. Sämtliche Mängel werden aufgenommen und protokolliert.

AUSSTELLUNG DES SICHERHEITSNACHWEISES

Zu guter Letzt, nachdem sämtliche Mängel durch einen zertifizierten Elektriker behoben wurden, erhalten wir den behobenen Mängelbericht zurück. Nach Erhalt werden wir Ihnen sowie dem Netzbetreiber den Sicherheitsnachweis ausstellen.

EVALUATION DER ELEKTROKONTROLLE

Hierbei fassen wir alle aufgefundenen Mängel in einem Mängelbericht für Sie zusammen. Anhand vom Mängelbericht können Sie die vorhandenen Mängel durch das Aufbieten eines zertifizierten Elektrikers beheben.

GENIESSEN SIE DIE SICHERHEIT

Wir garantieren Ihnen vollkommene Zufriedenheit auf sicherstem Niveau und wünschen Ihnen bis zur nächsten Kontrolle eine angenehme Zeit.

Offiziell berechtigtes Kontrollorgan. Die CH Electro GmbH verfügt über eine gültige Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI), Nr. K-313375-3, und führt Elektrokontrollen sowie Sicherheitsnachweise (SiNa) gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch. Den Eintrag können Sie jederzeit im öffentlichen ESTI-Verzeichnis überprüfen.

FAQ

Zur Verhütung von Unfällen und Sachschäden schreibt der Gesetzgeber in der Niederspannungs-
Installationsverordnung (NIV SR 734.27) die Prüfung von elektrischen Installationen nach deren Erstellung und
danach in periodischen Abständen vor.

Der Eigentümer einer elektrischen Installation ist für die Sicherheit verantwortlich. Bei Personen- oder Sachschäden, verursacht durch mangelhafte Installationen, ist der Installationseigentümer haftbar. In einem Schadenfall ist mit Versicherungskürzungen zu rechnen.

Das Elektrizitätswerk überwacht die Fälligkeitstermine. Sie macht den Eigentümer der Installation rechtzeitig auf die Fälligkeit einer Installationskontrolle aufmerksam und räumt ihm eine Frist zur Erledigung ein. Wenn nach 6 Monaten und zweimaliger Mahnung der erforderliche Sicherheitsnachweis nicht bei ihr eintrifft, ist das Elektrizitätswerk verpflichtet, die Durchsetzung der Kontrolle dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat zu übergeben.

In diesem Dokument bestätigt die kontrollierende Person, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamtschweizerisch geregelt. Dieser Nachweis ist durch den
Gebäudeeigentümer bis mindesten zur nächsten Kontrolle aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.

Ein- und Mehrfamilienhäuser 20 Jahre Bürogebäude, Gewerbe, Läden, Werkstätten, Landwirtschaft, usw. 10 Jahre Räume mit Personenansammlungen (z.Bsp. Kino, Schulen, Warenhäuser, Restaurants), usw. 5 Jahre

Die Aufwände der Kontrolle sind durch den Installationseigentümer zu bezahlen. Eine allfällige Mängelbehebung wird zusätzlich von der Elektroinstallationsfirma in Rechnung gestellt.

Nach der Aufforderung durch das zuständige Elektrizitätswerk hat der Eigentümer der elektrischen Installationen oder dessen Vertreter (z.B. Gebäudeverwaltung) die periodische Kontrolle und die Ausstellung eines entsprechenden Sicherheitsnachweises zu veranlassen.

Berechtigt sind Unternehmungen bzw. Personen (Elektroinstallateure, Elektrokontrolleure, Elektrosicherheitsberater) welche über eine Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates verfügen. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Kontrolle beauftragt werden (Art. 31 NIV). Das Starkstrominspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis über die Kontrollbewilligungen. Dieses Verzeichnis ist im Internet unter https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm publiziert oder kann beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Inspektionen, Lupmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf, bezogen werden.

Die kontrollberechtigte Unternehmung vereinbart mit dem Eigentümer einen Termin und führt die Kontrolle durch. Wenn die Installation keine Mängel aufweist, erhält der Eigentümer den geforderten Sicherheitsnachweis. Weist die Installation Mängel auf, erhält der Eigentümer eine Mängelliste und eine Frist für die Mängelbehebung. Der Sicherheitsnachweis wird erst nach vollzogener Mängelbehebung ausgestellt.

Mängel sind durch eine konzessionierte Installationsfirma zu beheben. Der Eigentümer übergibt das Doppel der Mängelliste einer Elektroinstallationsfirma seiner Wahl und beauftragt diese mit der Mängelbehebung. Diese bestätigt die Sicherheit der Installation mit Unterschrift auf der Mängelliste und sendet diese an die kontrollberechtigte Unternehmung zum Ausstellen des Sicherheitsnachweises. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Zu beachten gilt, dass die Mängelbehebung innerhalb der gesetzten Frist zur Einreichung des Sicherheitsnachweises erledigt sein muss.

Sollte die gesetzte Frist nicht ausreichen, ist beim zuständigen Elektrizitätswerk ein begründetes Gesuch auf Fristerstverlängerung zu beantragen.
Was ist nach der Installationskontrolle zu tun? Der Eigentümer ist verpflichtet, das Original des Sicherheitsnachweises bei seinen Gebäudeunterlagen bis zur nächsten fälligen Kontrolle aufzubewahren. Eine Kopie dieses Nachweises stellt die Kontrollfirma dem Elektrizitätswerk zur Aufbewahrung in deren Archiv zu.

Das Elektrizitätswerk ist gesetzlich verpflichtet, unvollständige oder offensichtlich unrichtige Sicherheitsnachweise zurückzuweisen und die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Wird der Sicherheitsnachweis nicht fristgerecht eingereicht, muss die Durchsetzung der periodischen Kontrolle dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat übergeben werden (kostenpflichtige Verfügung).

Das Elektrizitätswerk ist gesetzlich verpflichtet Stichprobenkontrollen durchzuführen (Art. 33 NIV). Darum ist es möglich, dass sich nach Eingang des Sicherheitsnachweises nochmals ein Mitarbeiter vom Elektrizitätswerk beim Eigentümer meldet, um diese Stichprobenkontrollen sowie eine Sichtkontrolle der Tarifapparate vorzunehmen.

Wenn bei einer Handänderung die letzte periodische Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt, ist eine erneute Kontrolle erforderlich. Massgebend ist das Kontrolldatum auf dem letzten Sicherheitsnachweis. Für die Durchführung der Sicherheitskontrolle ist der Eigentümer der elektrischen Installation verantwortlich. Ob es sich dabei um den alten oder den neuen Eigentümer handelt ist nicht präzisiert. Wir empfehlen ihnen, sich gegenseitig zu einigen und die Zuständigkeit vertraglich festzulegen.

Wenn Sicherheit bestätigt werden muss

Ein Sicherheitsnachweis für Elektroinstallationen wird dann fällig, wenn Anlagen überprüft und deren Sicherheit bestätigt werden muss. Er bestätigt, dass Elektroinstallationen sicher betrieben werden können – für Menschen, Gebäude und laufende Betriebe.

Bei CH Electro prüfen wir nicht nur normgerecht, sondern mit dem Anspruch, Klarheit zu schaffen. Ruhig, konzentriert und mit sauberer Dokumentation. Damit Sicherheit nachvollziehbar wird – und Sie sich darauf verlassen können. Ihre Sicherheit ist unsere Priorität!

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CH Electro
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